Visum und Einreise

KS++ Intensivkurse für den Visumantrag

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Visumsverfahren für internationale Studierende

Internationale Studierende aus anderen Ländern müssen in der Regel vor der Einreise ein Visum beantragen. Dazu wenden sie sich an die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland und beantragen ein Studentenvisum oder ein Studienbewerbervisum. Wer bereits eine schriftliche Zusage einer Hochschule für studienvorbereitende Maßnahmen oder einen Studienplatz hat, kann ein Studentenvisum beantragen. Wer noch auf den Zulassungsbescheid wartet oder eine Aufnahmeprüfung machen muss, muss ein Studienbewerbervisum beantragen. In Deutschland angekommen, muss man sein Visum der Ausländerbehörde am Studienort vorlegen, die es in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandelt.

Wenn Sie einen Deutschkurs in Deutschland besuchen möchten und nicht aus den Ländern der EU, den USA, Australien, Neuseeland oder Japan kommen, benötigen Sie für Ihren Deutschkurs in Deutschland ein Visum.

Bewerber aus der Volksrepublik China, der Mongolei und Vietnam benötigen die APS. Im Internet finden Sie auf der Seite des auswärtigen Amts alle notwendigen Informationen und auch die Auslandsvertretung Ihres Landes: www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html

Hinweis:
Ein “Touristenvisum” kann nicht nachträglich in ein “Studentenvisum” umgewandelt werden. Mit diesem können Sie maximal 3 Monate in Deutschland bleiben.

Notwendige Unterlagen für die Visumsbeantragung

Am besten informiert man sich auf der Website des Auswärtigen Amtes oder direkt bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland, aber in der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein gültiger Reisepass
  • die Bewerberbestätigung von der Hochschule (Studienbewerbervisum) oder der Zulassungsbescheid der Hochschule (Studentenvisum)
  • ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt (Finanzierungsnachweis)
  • ein Krankenversicherungsschutz
–> Krankenversicherungsschutz

FINANZIERUNGSNACHWEIS

Mit dem Finanzierungsnachweis weist man nach, dass man sein Studium bezahlen kann. Zumindest die Lebenshaltungskosten für das erste Jahr in Deutschland müssen vollständig finanziert sein. In der Regel werden aktuell 8.640 Euro Einkommen oder Vermögen für das erste Jahr verlangt, also 720 Euro pro Monat. Es können aber auch höhere Nachweise verlangt werden. Bei der deutschen Vertretung im Heimatland erfährt man, in welcher Form man den Nachweis erbringen muss. Grundsätzlich sind folgende Formen möglich:

  • ausreichende Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern
  • eine Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich gegenüber der Ausländerbehörde, die Kosten für Sie zu übernehmen
  • ein Sicherheitsbetrag wird auf ein gesperrtes Konto eingezahlt
  • Sie erhalten ein Stipendium eines anerkannten Stipendiengebers
  • Sie erhalten eine Förderung nach dem deutschen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

KS++ bietet den ausländischen Studienbewerber/-innen die intensiven Deutschkurse an und eine formelle Anmeldebescheinigung, mit der sie den Visumanträge stellen können.

KS++ Teilnehmer/-innen, die die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung der Universität Duisburg Essen erfüllen, erhalten auch den Studentenausweis von der Essen-Duisburg-Universität, der ihnen ermöglicht, in Deutschland Vorzugsbedingungen zu bekommen.

Terminvereinbarung für die Verlängerung eines Visums für internationale Studierende

Die Terminvergabe wird von der Ausländerbehörde in Essen über Telefon und E-Mail angeboten:
Telefon: +49 201 88-32706
E-Mail: 33363@ordnungsamt.essen.de

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